Anforderungen an und Nachweispflichten für "klimaneutrale Unternehmen"
Autoren (Text)
Vallentin, Daniel; Elisabeth Gebhard, Polina Tveleneva, Ada Elsa Claus, Alina Ulmer, Jan Fjornes, Susanne Pankov, Josephine Neuhaus, Nathanael Harfst, Nelly Nodem, Marscha Berg, Sebastian Helmes, Mareike Rohde, Philipp Creutzburg, Maike März und Thobias Sach
Im Rahmen des Projekts „Anforderungen an und Nachweispflichten für ‚klimaneutrale Unternehmen‘“ wurden anknüpfend an § 18 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) eine Legaldefinition des Begriffs „klimaneutrale Unternehmen“ und ein Stufensystem für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität entwickelt. Wichtiger Zweck der Legaldefinition und des Stufensystems ist es, Privilegierungen und Anreize mit dem Erreichen der Stufen und des Zielzustandes Klimaneutralität verknüpfen zu können.
Für die Erarbeitung und Ausgestaltung einer Legaldefinition bzw. eines Stufensystems musste zunächst der Zielzustand präzise beschrieben und eingegrenzt werden. Klimaneutralität beschreibt einen Zustand, in dem menschliche Aktivitäten im Ergebnis keinen Netto-Effekt auf das Klimasystem haben. Dies geht über die Wirkung von Treibhausgas (THG)-Emissionen hinaus und bezieht beispielsweise auch die Klimawirkung von Landnutzung ein. Das Projektteam ist jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die THG-Neutralität im Kontext der Projektziele der praktikablere Ansatz ist, da diese eine relativ hohe Klimawirksamkeit, bessere Mess- und Umsetzbarkeit für Unternehmen sowie Kompatibilität mit den nationalen Klimazielen aufweist. Die im Bericht erarbeitete Definition des Begriffs „klimaneutrale Unternehmen“ bestimmt daher als Zielzustand die Erreichung der THG-Neutralität, ohne dass weitere Nicht-THG-Klimaeffekte berücksichtigt werden müssen. Das Projektteam empfiehlt daher, in einer möglichen Verordnung zur Legaldefinition die Begrifflichkeiten Klimaneutralität und THG-Neutralität klar und nachvollziehbar zu differenzieren und einzuordnen.
Die Erarbeitung der Legaldefinition und des Stufensystems erfolgte vor dem Hintergrund eines dynamischen und komplexen politisch-regulatorischen Rahmens. Auf europäischer Ebene wurde im März 2024 die Richtlinie „Empowering consumers for the green transition“ (EmpCo) verabschiedet. Die „Green Claims Directive“ (GCD) wird zum Stand der Berichtsfinalisierung im Mai 2024 erarbeitet und soll voraussichtlich nach der Europawahl im Juni 2024 weiterverfolgt werden. Beide Direktiven haben das Ziel, einen nachvollziehbaren und stringenten rechtlichen Rahmen für umweltbezogene Aussagen von Unternehmen zu schaffen. Es wird zwischen unterschiedlich konkreten und weitreichenden Umweltaussagen differenziert (allgemein, ausdrücklich, zukunftsgerichtet). Ziel des Stufensystems ist es, Umweltaussagen entlang dieses Spektrums zu ermöglichen. Zudem wird, soweit möglich, an die Reporting-Vorgaben der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) und den daran anknüpfenden „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) angeknüpft.