Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Die Erreichung der Treibhausgas-Minderungsziele in den Branchen Industrie und Gewerbe setzt erhebliche Anstrengungen politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Akteure voraus. Dabei sind Maßnahmen wie u.a. Investitionen in klimaneutrale Technologien und Prozesse, Transformation von industriellen Produktionsprozessen, Einsatz von erneuerbaren Energien zwingend erforderlich. Der Begriff „Klimaneutralität“ ist zu einem wichtigen Leitbegriff für Unternehmen geworden, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Dabei findet sich im Markt eine verwirrende Vielzahl unterschiedlicher Begriffsverständnisse und Definitionen. Derzeit gibt es noch keine Legaldefinition des Begriffs „Klimaneutralität“. Zentrale Herausforderung bei der Erarbeitung einer Definition von „Klimaneutralen Unternehmen“ ist, dass die Anforderungen an eine solche und den dafür erforderlichen Nachweis zur Vermeidung von „Greenwashing“ hinreichend ambitioniert sein müssen, ohne durch unangemessene Bürokratie die Anreizwirkung für Unternehmen zu unterlaufen.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Konsortium bestehend aus Deutsche Energie-Agentur (dena), adelphi, Guidehouse, EY Law, PwC, mit der Erarbeitung von Anforderungen an und Nachweispflichten für klimaneutrale Unternehmen beauftragt.
Aktivitäten und Ergebnisse:
Bedarfsanalyse für eine Legaldefinition
Sammlung und Systematisierung bestehender Klimaneutralitäts-/NetZero-Ansätze in Bezug auf Unternehmen
Entwicklung einer Legaldefinition für „Klimaneutrale Unternehmen“
Aufbau eines Stufensystems für die schrittweise Entwicklung eines klimaneutralen Unternehmens
Analyse und Erarbeitung möglicher Kompensationsmaßnahmen
Unterstützung bei der Durchführung von Interviews mit Expert*Innen
Analyse der Rechtsfolgen im Sinne von Privilegierungen (Investitionsanreize) an ein "klimaneutrales Unternehmen"
Analyse Verhältnis neue Legaldefinition zu bereits verwendeten Merkmalen u. Antragsvoraussetzungen in relevanten Förderprogrammen (administrative Mehr- o. Minderaufwände), Analyse Anwendungsmöglichkeiten in Förderprogrammen, öffentlichen Vergabeverfahren etc.
Klimaneutralitätsauszeichnung (d. h. Umweltsiegel u. Umweltaussagen), Formulierung von Empfehlungen für Qualitätskriterien