Empfehlungen zur methodischen Vorgehensweise für Kommunen und andere Planungsverantwortliche
Autoren (Text)
Dr. Ortner, Sara; Angelika Paar, Lea Johannsen, Philipp Wachter, Dominik Hering, Dr. Martin Pehnt, Yanik Acker, Benjamin Köhler, Dr. Veit Bürger, Dr. Sibylle Braungardt, Friedhelm Keimeyer, Benjamin Ott, Prof. Dr. Peter Radgen, Dr. Christian Kluge, Alexander Bartsch, Nora Langreder und Anna Billerbeck
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) ist eines der zentralen politischen Instrumente, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Wärmesektor zu erreichen. Eine zentrale Aufgabe der Wärmeplanung besteht darin, größere Klarheit darüber herbeizuführen, welche Art der Wärmeversorgung geeignet ist, um in einem bestimmten Gebiet eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 möglichst effizient zu erreichen. Dieser Leitfaden soll Hilfestellung bei der Durchführung der Wärmeplanung nach dem WPG geben und als praxistaugliche Anleitung dienen. Er ist rechtlich unverbindlich. Für die einzelnen Bestandteilte des WPG werden jeweils Empfehlungen zum Verfahren und zur Methodik dargestellt, die zu beteiligenden Akteure und relevante Datenquellen benannt.
Der Leitfaden Wärmeplanung richtet sich in erster Linie an diejenigen, die die Wärmeplanung durchführen oder deren Durchführung verantworten und begleiten. Er richtet sich also vor allem an Kommunen, Landkreise oder andere planungsverantwortliche Stellen und deren Dienstleister. Letztere unterstützen die planungsverantwortlichen Stellen bei der Durchführung der Wärmeplanung in mehr oder minder großem Umfang. Der Leitfaden richtet sich darüber hinaus an die Akteure, die im Wärmeplanungsprozess zwingend zu beteiligen sind oder beteiligt werden können. Dies sind unter anderem Stellen in der Kommunalverwaltung, die zwar nicht hauptverantwortlich, aber betroffen sind, Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen, Großverbraucher aus Industrie, Gewerbe oder Wohnungswirtschaft, Einrichtungen der sozialen, kulturellen oder sonstigen Daseinsvorsorge, Handwerkskammern oder Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften.