Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
In cooperation with
Partner
Deutsche Energie-Agentur (dena)
Subcontractors
Becker Büttner Held (BBH)
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)
Guidehouse
Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sieht in § 17 die Einrichtung und den Betrieb einer Abwärmeplattform vor, die von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA betrieben wird. Ziel ist es, extern nutzbare Abwärmepotenziale aufzuzeigen. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr sind verpflichtet, dort ihre Abwärmepotenziale anzugeben. Nicht jede Abwärmequelle ist mit einem wirtschaftlich nutzbaren Abwärmepotenzial verbunden. Um zu vermeiden, dass Unternehmen jede kleine potenzielle Abwärmequelle auf der Plattform angeben müssen und um sicherzustellen, dass tatsächlich nur wirtschaftlich relevante Abwärmepotenziale gemeldet werden, soll im Rahmen eines Kurzgutachtens ein Schwellenwert für relevante Abwärmepotenziale auf Standortebene festgelegt werden, der bestimmt, ab wann ein Unternehmen für einen Standort auskunftspflichtig ist.
Zur Ermittlung des geeigneten Schwellenwertes und der Kriterien für ein hinreichend wirtschaftliches Potenzial der Abwärmequelle führt adelphi eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch und stellt die Ergebnisse im Rahmen eines Kurzgutachtens vor.