Das im Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne bis 2026 bzw. 2028. Ziel ist es, die Wärmeversorgung so zu transformieren, dass die Dekarbonisierungsziele bis 2045 erreicht werden können. Während das Gesetz klare Fristen für die Planerstellung vorschreibt, bleibt die konkrete Umsetzung weitgehend offen. Energieversorgungsunternehmen (EVU) kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Sie verfügen über das technische Know-how, die Infrastruktur und die direkten Kundenbeziehungen, um die Transformation der Wärmeversorgung vor Ort aktiv zu gestalten.
Dieser Leitfaden zeigt, wie EVU den Transformationsprozess aktiv gestalten können. Er beleuchtet die veränderten Marktdynamiken, analysiert neue Kooperationsformate und gibt praxisorientierte Hinweise zur Umsetzung: Vom Ausbau von Wärmenetzen über dezentrale Lösungen bis hin zu hybriden Quartierskonzepten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den rechtlichen Vorgaben zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen.
Die Inhalte basieren auf den Forschungsarbeiten des BMWE-geförderten Projekts „KoWaP-Pro". Grundlage sind Expert:innen-Interviews, die wissenschaftliche Begleitung von Fallkommunen sowie ordnungsrechtliche Untersuchungen. Insgesamt wurden drei akteursspezifische Leitfäden entwickelt, die sich an Kommunen, Energieversorgungsunternehmen und Bürger:innen richten.