
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung von 2016 definiert die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte. Der NAP führt aus, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift,um Unternehmen bei der Umsetzung und Ausgestaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt zu unterstützen. Die vorliegende Studie ist eine dieser Maßnahmen.
Die Studie ermittelt, welche menschenrechtlichen Risiken entlang der Wertschöpfungskette von Branchen der deutschen Wirtschaft vorliegen können. Darauf basierend erfolgt eine kriteriengeleitete Eingrenzung auf elf Fokusbranchen. Für diese Branchen wird durch Desktop-Recherche und Interviews mit Branchenakteuren und -akteurinnen sowie weiteren Anspruchsgruppen erfasst und analysiert, welche Branchenaktivitäten zur Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt in den Fokusbranchen bereits umgesetzt werden.
Die Studie soll einen Beitrag zur Entscheidung der Bundesregierung leisten, für welche Branchen Unterstützungsangebote in Form von Branchendialogen initiiert werden, und mögliche Anknüpfungspunkte für die Dialoge aufzeigen. Welche Branchen für Branchendialoge im Rahmen des NAP angesprochen werden, basiert letztendlich auf einer Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Abstimmung mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) Wirtschaft und Menschenrechte.