Im Oktober 2023 führte die EU einen Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ein, der einen Kohlenstoffpreis für die Einfuhr ausgewählter Waren in den EU-Markt vorschreibt. Eine Frage, die sich bei der Umsetzung des neuen Instruments stellt, ist, wie die Kohlenstoffpreise von Drittländern anerkannt und von den CBAM-Zahlungen abgezogen werden können. In dem Diskussionspapier werden zwei mögliche Ansätze vorgestellt: Einer, der die tatsächlich entstandenen Kohlenstoffkosten anerkennt, und ein anderer, der die durchschnittlichen Kohlenstoffpreise des Herkunftslandes verwendet. Der erste, der Ansatz der tatsächlichen Zahlungen, vereinfacht die Fragen, wie die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten oder Steuererleichterungen zu berücksichtigen ist und wie mit subnationalen Systemen umzugehen ist. Er überträgt die Verantwortung für den Nachweis auf die CBAM-Melder, die ein Interesse daran haben, dass ihre im Rahmen eines Drittlandsinstruments entstandenen Kohlenstoffkosten anerkannt werden, während der andere Ansatz, der Durchschnittspreisansatz, der EU mehr Verantwortung überträgt.
Das Diskussionspapier wirft konzeptionelle Überlegungen und offene Fragen zu den technischen Aspekten der Anerkennung von Kohlenstoffpreisen aus Drittländern auf, wie etwa die Behandlung von Mehrproduktanlagen oder vorgelagerten Kohlenstoffpreisinstrumenten. Es erörtert die Herausforderungen, die sich aus den Prozessen von Cap-and-Trade-Systemen, handelbaren Leistungsstandards und Kohlenstoffsteuern ergeben. Die Komplexität des Themas, wie sie in diesem Papier analysiert wird, impliziert, dass die EU bei der Gestaltung des Anerkennungsverfahrens eine gehörige Portion Pragmatismus benötigt, um den Regulierungsaufwand überschaubar zu halten und gleichzeitig die Verlagerung von CO2-Emissionen wirksam zu verhindern.