Im Rahmen der Klimaverhandlungen im polnischen Katowice im Dezember 2018 einigten sich die Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention auf das Regelwerk zur Umsetzung des Pariser Abkommens. Allerdings erzielten sie keine Einigung zu Artikel 6 des Abkommens. Daher muss das Thema "Marktmechanismen" bis Ende 2019 nachverhandelt und idealerweise bei der Klimakonferenz COP25 in Santiago de Chile verabschiedet werden.
Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens beinhaltet die Möglichkeit, Marktmechanismen zur Umsetzung der Klimaziele zu nutzen. Wie können diese Ansätze sinnvoll gestaltet werden? Und welche Unterstützung brauchen Länder hierfür? Diesen Fragen ist adelphi zusammen mit weiteren Partnern in einem Forschungsvorhaben nachgegangen.
Wie die verschiedenen Bestimmungen des Artikel 6 national umgesetzt werden können, war Gegenstand des Projekts Analyse der Wechselwirkung zwischen neuen Marktmechanismen und Emissionshandelssystemen, das adelphi im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) durchgeführt hat. Gemeinsam mit dem NewClimate Institute und dem Öko-Institut untersuchte adelphi die dynamischen Entwicklungen globaler Kohlenstoffmärkte im Kontext des Pariser Abkommens.
Anhand von drei Fallstudien – Äthiopien, Ukraine und Vietnam – wurden hierfür die spezifischen Herausforderungen der Artikel 6.2 und 6.4. aus der jeweiligen Landesperspektive analysiert. Hierbei wurde auch betrachtet, welche Bedarf der Kompetenzentwicklung durch Deutschland unterstützt werden können, um die Partnerländer bei der Entwicklung von Marktinstrumenten zu unterstützen. Durch umfassende Länderrecherchen und Stakeholder-Interviews sowie Gesprächen mit Expertinnen und Experten konnten hierfür konkrete Empfehlungen formuliert werden, die auch die weitere Umsetzung von (Pilot)-Aktivitäten im Bereich des Artikel 6 anleiten können.
Im Ergebnis kommt das Projekt in dem vorliegenden Bericht zu dem Schluss, dass die Fähigkeiten der Staaten, die in Artikel 6 festgelegten Mechanismen zu nutzen, noch stark variieren. Besondere Herausforderungen liegen derzeit in den existierenden Rahmenbedingungen der Anrechnungsmöglichkeiten sowie der Vereinbarkeit mit den jeweiligen nationalen Klimabeiträgen (NDCs) liegen. Damit die Länder tatsächlich Artikel 6 nutzen können, muss zudem jeweils herausgearbeitet werden, in welcher Weise die Umsetzung der gesetzten Klimaziele durch Artikel 6 unterstützt werden können. Gegenwärtig spielt die technische Unterstützung eine Schlüsselrolle, um Staaten dazu zu befähigen, Minderungspotenzialen zu identifizieren und unterschiedliche Marktinstrumente zur effizienten Umsetzung der Klimaziele nutzen zu können.