Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY)
Focusright
Systain Consulting GmbH
Der weltweite Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Auch die verantwortungsvolle Gestaltung einer nachhaltigen und erfolgreichen Weltwirtschaft ist für Deutschland von besonderer Wichtigkeit. Wenige Staaten sind wirtschaftlich so stark international verflochten wie die Bundesrepublik Deutschland. Die zunehmende Vernetzung deutscher Unternehmen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten bietet dabei Chancen und Herausforderungen zugleich: Deutsche Unternehmen können einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Anhebung von Umwelt- und Sozialstandards leisten. Es können aber auch Risiken durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von Menschenrechten, Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten global agierender Unternehmen entstehen. Dies gilt insbesondere für die Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländern, aber auch in Europa und Deutschland.
Am 21. Dezember 2016 wurde der „Nationale Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020“ (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Der NAP sah ein Monitoringverfahren der Umsetzung der festgeschriebenen Maßnahmen für Unternehmen vor. Mit der Durchführung dieses Monitorings hat das Auswärtige Amt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) in Zusammenarbeit mit einem Konsortium bestehend aus adelphi, der Systain Consulting und focusright beauftragt.
Die Überprüfung des Umsetzungsstandes hinsichtlich der im NAP beschriebenen fünf Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt durch Unternehmen erfolgte durch eine Erhebung. Anhand des Monitorings überprüfte das Konsortium nach wissenschaftlichen Standards, ob im Jahr 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Erwartungen der Bundesregierung in Bezug auf die unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllen.
Im maßgeblichen Erhebungsjahr 2020 erfüllten 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen die NAP-Anforderungen („NAP-Erfüller“). Weitere 10 bis 12 Prozent der Unternehmen befinden sich „auf einem guten Weg“, die NAP-Anforderungen zu erfüllen: Sie haben noch Defizite, haben jedoch auch schon gute Praktiken. Damit wurde der von der Bundesregierung gesetzte Zielwert von mindestens 50 Prozent „NAP-Erfüllern“ verfehlt.
Das Konsortium hat das Monitoring transparent und methodisch fundiert nach wissenschaftlichen Standards gestaltet. Ein differenziertes Bewertungssystem erlaubte es, die Vielfalt von Unternehmensrealitäten und Herausforderungen bei der Umsetzung der Kernelemente zu berücksichtigen. Die Auswertungen erfolgten anonymisiert und unter Anwendung der geltenden Datenverarbeitungsgesetzgebung.