Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
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Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM)
Mit dem Europäische Green Deal hat sich die EU im Jahr 2020 das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Als ersten Schritt zur Erreichung dieses Zieles schlug die Europäische Kommission 2021 das Maßnahmenpaket „Fit for 55“ vor, das eine Reduzierung von 55 % der Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 gegenüber 1990 ermöglichen soll. Eine grundlegende Maßnahme des Pakets ist die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Gebäudesektor durch eine Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) und der Gebäudeenergierichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD).
Die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED-Novelle) ist im September 2023 in Kraft getreten. Darin ist unter anderem in Artikel 6 eine Verschärfung der „Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen“ vorgesehen. Sie umfasst eine jährliche Sanierungspflicht von 3 % der Gesamtgebäudefläche zu Niedrigstenergiegebäuden oder Nullemissionsgebäuden für beheizte und/oder gekühlte Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen ab einer Fläche von 250 m². Zuvor war eine ähnliche Sanierungspflicht für die Gebäude der Zentralregierung ausgelegt, die in Deutschland durch die Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes umgesetzt wurde.
Das Vorhaben soll die europäischen Vorgaben und Anwendungsbereiche der neu gefassten Energieeffizienzrichtlinie (RL 2023/1791) in nationale Rahmenbedingungen einordnen und einen Abgleich mit bestehenden nationalen Maßnahmen ermöglichen. Gegenstand sind unter anderem das Formulieren von Empfehlungen zu einem in Artikel 6 vorgesehen alternativen Vorgehen zur Erreichung der Einsparziele. Für diesen sogenannten Gleichwertigkeitsnachweis werden bestehende Maßnahmen der Bundesregierung erfasst, mit dem sich gleiche Einsparziele wie der Sanierung von 3% der Gebäude auf ein Niedrigstenergiegebäude erreichen lassen und ein Nutzen-Aufwand-Vergleich durchgeführt.
Zudem erfolgt eine rechtliche Prüfung zur Bestimmung der von der Sanierungspflicht umfassten Gebäude, der notwendigen Sanierungsmaßnahmen sowie von Ausnahmen und weniger strenger Anforderungen. Für die Erfüllung der Anforderungen an ein Gebäudeinventar, also einem Datenregister für öffentliche Nichtwohngebäude, wird ein datenschutzrechtlich geprüftes Grobkonzept entwickelt.