Die EU-Robbenschutzregime ist ein Rechtsrahmen, der vor dem Hintergrund wachsender ethischer Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich der Robbenjagd entwickelt wurde. Es umfasst Rechtsvorschriften, wie die Robbenwelpen-Richtlinie (Richtlinie 83/129/EWG) aus dem Jahr 1983, die Grundverordnung EG Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen sowie eine Reihe ihrer Durchführungsverordnungen. Kernstück dieser Regelungen ist das allgemeine Verbot des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen auf dem EU-Markt. Trotz des allgemeinen Verbots sieht die EU-Robbenregelung Ausnahmen vor für i) Erzeugnisse aus der Jagd von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften, in Anerkennung der kulturellen und Subsistenzbedürfnisse dieser Gruppen; und ii) für die Einfuhr von Robbenerzeugnissen für den persönlichen Gebrauch von Reisenden und ihren Familien, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Das Projekt unterstützt die Europäische Kommission bei der Umsetzung eines Fitness-Checks des EU-Robbenschutzregimes. Dabei werden die oben genannten Rechtsvorschriften erstmals einer formellen Bewertung bezüglich ihrer Funktionalität unterzogen.