Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)
Globale Verkehrs-, Handels- und Reiseströme können zur Einführung und Ausbreitung gebietsfremder Arten beitragen. Nicht alle gebietsfremden Arten stellen ein Naturschutzproblem dar. Einige invasive Arten bedrohen jedoch in ihrem Einbringungsgebiet die heimische Artenvielfalt und verursachen hohe gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden. Ein wohlbekanntes Beispiel ist der japanische Staudenknöterich, welcher sich rasant entlang von Bahntrassen, Wasserverkehrswegen oder Autobahnen ausbreitet.
Die EU Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten stellt den rechtsverbindlichen Rahmen für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten dar. In der sogenannten Unionsliste legt die Europäische Kommission die Arten von unionsweiter Bedeutung fest. Diese Liste wird kontinuierlich erweitert. Basierend auf dieser Liste muss jeder EU Mitgliedsstaat eine Priorisierung der nicht vorsätzlichen Pfade der Einbringung und Ausbreitung sowie einen Aktionsplan mit entsprechenden Maßnahmen erarbeiten.
Der erste deutsche Aktionsplan wurde im Jahr 2021 bekannt gemacht. Dieser Plan muss bis zum Jahr 2025 überarbeitet und der europäischen Kommission vorgelegt werden.
adelphi unterstützt das Bundesamt für Naturschutz fachlich bei der Überarbeitung des Aktionsplans. Das betrifft unter anderem die Erfassung des aktuellen Stands der Umsetzung des deutschen Aktionsplans, die Überarbeitung der prioritären Pfade und Maßnahmen vor dem Hintergrund der Erweiterung der Unionsliste, sowie eine vergleichende Analyse der Aktionspläne benachbarter EU-Mitgliedsstaaten.