Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Partner
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Deutsche Energie-Agentur (dena)
Ernst & Young Law GmbH
Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München
Guidehouse
Öko-Institut e.V.
In der fortlaufenden Diskussion um Klimawandel und Nachhaltigkeit ist die Notwendigkeit, den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen von Gebäuden zu minimieren, weltweit unumstritten. Hierbei wurden zum Beispiel in der Industrie und auch im Gebäudesektor durch die Entwicklung von geeigneten Monitoringsystemen und die hiermit verbundene kontinuierliche Analyse der Energieverbräuche bereits weitreichende Effizienzpotenziale gehoben, sodass das Gebäudemanagement eine zentrale Rolle zur Emissionsminderung einnehmen wird. Zwar bestehen bereits diverse Bewertungssysteme, deren Anwendung hält sich jedoch zumeist in Grenzen. In Deutschland gibt es für gewisse Gebäude bereits eine Verpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen. Dazu sind Auslösetatbestände und die Bedingungen für den Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis gesetzlich geregelt. Dabei gibt es jedoch viele Ausnahmen von der Verpflichtung, was in einer unvollständigen Verbreitung des Energieausweises resultiert. Besonders bei Nichtwohngebäuden ist der Energieausweis noch unüblich und nicht weit verbreitet, obwohl hier noch weitreichende Effizienzpotenziale bestehen.
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Konzepts für die Etablierung eines attraktiven, möglichst einfachen und freiwilligen Systems zur regelmäßigen Bewertung und Einordnung des Energieverbrauchs in bestimmten Nichtwohngebäuden in Deutschland. Hierfür werden zunächst existierende Benchmarking-Instrumente und damit verknüpfte Regulierungen im deutschen und internationalen Kontext analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt dieser Analyse ist das National Australian Built Environment Rating System (NABERS), welches im australischen Kontext bedeutsame Erfolge erzielen konnte. Aufbauend auf den wichtigsten Erkenntnissen der Analyse bestehender Instrumente wird das Konzept für ein geeignetes Energiebenchmarking-System erarbeitet. Hierbei werden detailliert die relevanten rechtlichen und technischen Grundlagen des Systems entwickelt. Abschließend wird das Konzept in einer Stakeholderbeteiligung mit relevanten Akteuren diskutiert, um darauf aufbauend eine abgestimmte Empfehlung für die Etablierung des Energiebenchmarking-Systems zu formulieren.