Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Unternehmen halten zunehmend Geschäftsbeziehungen entlang globaler Lieferketten, die meist in Ländern aus dem Globalen Süden ihren Ursprung haben. Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte, die in Deutschland und Europa verarbeitet oder verkauft werden, wurden zuvor in Ländern des Globalen Südens abgebaut oder produziert. Während dies mehrere Entwicklungsmöglichkeiten bieten kann, sind Länder des Globalen Südens mit zahlreichen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt, wie Kinderarbeit und moderne Sklaverei, CO2-Emissionen und Luftverschmutzung, Wasserknappheit und Abholzung oder Gesundheits- und Sicherheitsprobleme der Arbeiter konfrontiert.
Um Nachhaltigkeit und Verantwortung in unternehmerischen Aktivitäten zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren verschiedene Ansätze, sowohl freiwillige als auch verpflichtende, eingeführt und umgesetzt. An Bedeutung gewonnen hat insbesondere der Ansatz der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in den letzten Jahren. Seit der Einführung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und der Überarbeitung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (OECD-Leitsätze) im Jahr 2011 sind viele verschiedene freiwillige und verpflichtende Sorgfaltspflichtensysteme, Initiativen oder Vorschriften entstanden. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass die freiwillige Umsetzung der Sorgfaltspflicht nicht ausreicht, weshalb in den letzten Jahren immer mehr verpflichtende Vorschriften erlassen wurden. Beispiele für verpflichtende Sorgfaltspflichtengesetze sind das französische Loi de Vigilance, der britische Modern Slavery Act, das niederländische Gesetz zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit oder das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) befand sich zum Zeitpunkt der Analyse noch in Verhandlungen bzw. die finale Ausgestaltung war zum Zeitpunkt der Studie noch nicht klar und wurde daher nicht schwerpunktmäßig untersucht.
Da Sorgfaltspflichtenansätze vergleichsweise neu sind, sind die Auswirkungen auf Unternehmen und die am stärksten von Menschenrechts- und Umweltrisiken betroffenen Personen entweder nicht klar oder nur anhand ausgewählter Beispiele guter Praxis veranschaulicht. Um einen Überblick über die Auswirkungen verschiedener Ansätze zu gewinnen, erstellte adelphi eine Meta-Studie über alle öffentlich zugänglichen Wirkungsmessungen des Sorgfaltspflichtenansatzes, um Schlussfolgerungen für die zukünftige Arbeit des GIZ-Clusters "Nachhaltige Lieferketten" und des BMZ zu ziehen. Die Studie analysierte drei Bereiche der Wirkungsmessung: