Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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PricewaterhouseCoopers (PwC)
Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, müssen auch in Deutschland die Treibhausgas(THG)-Emissionen drastisch gesenkt werden. So sieht etwa das 2021 novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) eine Reduktion der THG-Emissionen in der Industrie von 186 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2020 auf 157 in 2025 und 118 in 2030 vor. Das Umweltbundesamt (UBA) berechnet die tatsächlich aufgetretenen THG-Emissionen in verschiedenen Sektoren und übermittelt diese an den Expertenrat für Klimafragen (ERK). Bei Überschreitung der Emissionsziele eines Sektors ist das zuständige Bundesministerium verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorzulegen. Laut UBA lagen die industriellen THG-Emissionen in 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie mit 178 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten unter dem in dem KSG vorgegebenem Zielwert.
Dem Projektionsbericht 2021 der Bundesregierung zufolge kann der Emissionsminderungspfad für den Industriesektor bis 2022 mit den bestehenden Maßnahmen voraussichtlich eingehalten werden. Ab 2023 zeichnet sich jedoch eine Verfehlung ab: In 2030 beträgt die Lücke 36,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Um diese zu schließen, kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an, im Laufe von 2022 zwei Maßnahmepakete auf den Weg zu bringen. Neben Energieeffizienz wird der Fokus verstärkt auch auf den Bereichen der industriellen Wärme und Dekarbonisierung der Produktionsprozesse sowie Restemissionen liegen.
Ein Konsortium aus PricewaterhouseCoopers (PwC) (Projektleitung), der Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft (FfE) und adelphi hat das BMWK bei der Ausarbeitung des ersten Maßnahmenpakets unterstützt.