Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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Deutsche Energie-Agentur (dena)
PricewaterhouseCoopers (PwC)
Die Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe zu steigern und so Treibhausgasemissionen zu senken, birgt große Potenziale für die Energiewende. Die verpflichtenden Energieaudits nach § 8 EDL-G sind hier ein wirkungsvolles Instrument, da insbesondere solche Unternehmen angesprochen werden, die sich bislang nicht beziehungsweise nicht systematisch mit ihren Energieeffizienzpotenzialen beschäftigt haben. Zwar sind die Potenziale dieser Unternehmen geringer als in der klassischen, energieintensiven Industrie, aufgrund der großen Anzahl – etwa 70.000 Unternehmen sind zur Auditierung verpflichtet – besteht hier jedoch ein beachtliches Gesamtpotenzial zur Senkung von Treibhausgasemissionen.
Die Evaluierung der verpflichtenden Audits aus dem Jahr 2015 hat gezeigt, dass nur ein Bruchteil des vorhandenen Energieeinsparungspotenzials genutzt wurde. Die Gründe dafür sind vielfältig, lassen sich aber den vier Ursachenkategorien „mangelhafte Kommunikation“, „fehlendes Verständnis von Wirtschaftlichkeit“, „mangelnde Zahlungsbereitschaft“ und „unzureichende Auditqualität“ zuordnen.
Im Jahr 2019 waren die Unternehmen in Deutschland, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, erneut zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet. In den Maßnahmenvorschlägen, die aus diesen Audits hervorgingen, liegt eine große Chance für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland sowie ein schnelleres Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung.
Durch die am 27.6.2019 vom Bundestag verabschiedete Novelle des EDL-G soll die Energieauditpflicht weiterentwickelt und verbessert werden. Zu den Änderungen, die darauf abzielen, die Wirksamkeit der Energieauditpflicht zu erhöhen, zählen unter anderem die verbindliche Aufnahme von Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Energieauditbericht sowie die Einführung einer Fortbildungspflicht für Energieauditoren. Darüber hinaus werden Unternehmen fortan verpflichtet, die Einhaltung ihrer Energieauditpflicht zusammen mit Eckdaten aus dem Energieauditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu melden.
adelphi hat gemeinsam mit PwC und der Deutschen Energie-Agentur (dena) folgende Projektziele umgesetzt:
Anleitung eines Stakeholder-Workshops mit dem und für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Entwicklung gemeinsamer Kommunikationsansätze.
Entwicklung einer Management-Übersicht (MÜ), die zukünftig als Nachweis der Audit-Durchführung gegenüber dem BAFA dienen sowie eine Entscheidungshilfe für das Management bezüglich der an das Energieaudit anschließenden Maßnahmen darstellen soll.
Als Elemente der MÜ wurde eine Datenbank mit Energieeffizienzmaßnahmen und Best-Practice-Beispielen erstellt, die den Unternehmen branchenspezifische Vorbilder und Maßnahmenideen, mit konkreten, auf ihren Energieverbrauch zugeschnittenen Einsparpotenzialen an die Hand gibt.
Bekanntmachung der Änderungen zur Energieauditpflicht durch zehn Web-Seminare.
Durchführung einer Kurzstudie, in der die zentralen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Handlungsvorschläge konkretisiert wurden.