Die Umwelthaftungsrichtlinie ist das erste EU-Rechtsinstrument, bei dem die Anwendung des „Verursacherprinzips“ als eines der Kernziele verankert ist. Die am 30. April 2004 in Kraft getretene Richtlinie schafft ein gemeinsames Haftungssystem zur Vermeidung und Sanierung von Schäden an Tieren, Pflanzen, natürlichen Lebensräumen, Wasserressourcen und Böden. Dieses Haftungssystem gilt für bestimmte, explizit aufgeführte Tätigkeiten, aber auch für andere, wenn der Verursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Den Behörden kommt gemäß der Umwelthaftungsrichtlinie eine bedeutende Rolle zu. Ihre Aufgabe ist es, die verantwortlichen Schadensverursacher festzustellen und dafür zu sorgen, dass diese die notwendigen Vorsorge- oder Abhilfemaßnahmen treffen oder finanzieren. Noch zum Zeitpunkt der Erstellung der Umwelthaftungsrichtlinie untersuchte das Projektkonsortium einzelne internationale und nationale Haftungsregime sowie das bereits bestehende europäische Haftungsregime, um Vorschläge zur Optimierung der Umwelthaftung zu erarbeiten. Im Zentrum des Vorhabens standen dabei die „reinen Umweltschäden“. adelphi war gemeinsam mit dem RWI Bochum an der Ausarbeitung der ökonomischen Aspekte der Studie beteiligt. Im Mittelpunkt der Arbeiten von adelphi standen die praktischen Möglichkeiten der Monetarisierung von Umweltschäden und deren Grenzen sowie mögliche alternative Ansatzpunkte.