Am 1. März 2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Es basiert auf einer neuen verfassungsrechtlichen Konzeption.
Bisher resultierte die Rahmengesetzgebung nur über den Bund, die wesentliche Ausgestaltung erfolgte über die Landesgesetze. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz 2010 ändert sich dieser Grundansatz. Es legt Ausgestaltungsvorgaben fest, die bisher ausschließlich und teils durchaus unterschiedlich auf Landesebene geregelt wurden. Die Bundesländer verfügen nur noch in einigen Bereichen über eine Abweichungskompetenz, die sie nun mittels neuer Landesnaturschutzgesetze ausüben können.
Das Land Brandenburg beabsichtigt bis Ende 2011 ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten zu lassen. Im Rahmen des Vorhabens werden Einzelfragen des Naturschutzrechts, die sich aus der neuen Länderkompetenz und der allgemeinen Weiterentwicklung des Naturschutzrechts ergeben, wissenschaftlich aufbereitet.