Mit zwölf Handlungsempfehlungen Klimaanpassung in Kommunen stärken
Autoren (Text)
Dr. jur. Juliane Albrecht, Dr. Peter Eckersley, Dr. Wolfgang Haupt, Bettina Huber, Janne Irmisch, Dr. Torsten Lipp, Milena Miechielsen, Dr. Till Sterzel
Damit eine Stadt gegenüber dem fortschreitenden Klimawandel gewappnet ist, sind die Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen in kommunale Planungsprozesse und die Schaffung von konkreten Planungs- und Handlungsgrundlagen wesentlich. Dieses politische Empfehlungspapier fasst für Bund, Länder und Kommunen zwölf Handlungsempfehlungen zusammen, die zur Stärkung der Integration von Klimaanpassung an Hitze und Starkregen in die kommunale Planung beitragen.
Text
Wie kann Klimaanpassung stärker in die Stadtplanung integriert werden?
Die Handlungsempfehlungen wurden im engen Austausch zwischen kommunalen Fachplaner*innen, weiteren kommunalen Vertreter*innen und Wissenschaftler*innen erarbeitet und verfolgen zwei Ziele:
Übergeordnete Handlungsempfehlungen: Verbesserung der rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen zur Integration von Klimaanpassungsbelangen in die Stadtplanung auf Bundes- und Landesebene.
Spezifische Handlungsempfehlungen: Stärkere und angemessenere Integration von konkreten Klimaanpassungsbelangen ausgewählter Handlungsfelder in die formelle und informelle Planung der kommunalen Ebene.
Die Umsetzung dieser zwölf Handlungsempfehlungen (...) trägt dazu bei, Risiken und potentielle Schäden durch klimatische Extremereignisse zu reduzieren, die Klimaresilienz zu erhöhen und ein klimagerechteres Leben in Kommunen zu ermöglichen.
Bild
Text
Übergeordnete Handlungsempfehlungen für die Klimaanpassung
Ü1: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Klimaanpassung sollen erweitert und geschärft werden.
Ü2: Klimaanpassung soll für Kommunen verpflichtend und gleichzeitig ausreichend finanziert werden.
Ü3: Fördermöglichkeiten sollen optimiert werden.
Ü4: Monitoring und Vollzug von Klimaanpassungsmaßnahmen sollen gesichert werden.
Ü5: Hitzevorsorge in Kommunen soll der gesundheitlichen Größenordnung des Hitzeproblems entsprechend verstärkt werden.
Ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz (…) kann als wichtiger Bezugspunkt dienen und die übergreifenden Begriffe, Ziele, Instrumente und Verfahren der Klimaanpassung definieren.
Bild
Text
Spezifische Handlungsempfehlungen für die Klimaanpassung
S1: Der Anteil an Grün- und Retentionsdächern soll erhöht werden.
S2: Belange der Klimaanpassung und des Denkmalschutzes sollen stärker in Einklang gebracht werden.
S3: Orientierungswerte und Regularien bezüglich Hitzebelastung sollen entwickelt werden.
S4: Die Eingriffsregelung soll gestärkt werden.
S5: Rückbau und Entsiegelung von Straßenräumen sollen erleichtert werden.
S6: PKW-Stellplatzpflichten sollen gelockert oder abgeschafft werden.
S7: Multifunktionale Räume sollen gestärkt und priorisiert werden.
Die Multifunktionalität von Flächen muss grundsätzlich besser ermöglicht und stärker priorisiert werden.
Text
An wen richten sich die Handlungsempfehlungen?
Die Empfehlungen richten sich an politische Entscheidungsträger*innen und Akteur*innen, die direkt oder indirekt bei der Integration von Klimaanpassung in kommunale Planungsprozesse mitwirken und mitentscheiden. Dies sind insbesondere politische Entscheidungsträger*innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die kommunale Verwaltung, Klimaanpassungsmanager*innen, Landschafts- und Städteplaner*innen, sowie Multiplikator*innen wie der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund.