Ab dem ab 1. Januar 2023 soll das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz gelten. Es soll zunächst deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden sowie große deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen betreffen. Ziel ist es, die unternehmerischen Sorgfaltspflichten hinsichtlich von Menschenrechten und Umweltrisiken gesetzlich zu verankern. Die Vorgaben beinhalten ein umfassendes Risikomanagement sowohl für den eigenen Betrieb als auch die Lieferkette.
Dieses Whitepaper analysiert die relevanten Menschenrechts- und Umweltrisiken für die deutsche Baubranche. Die deutsche Bauindustrie kann sich insbesondere mit Risiken bezüglich Arbeitsverhältnissen und grenzüberschreitender Beschaffung von Baustoffen konfrontiert sehen. In der deutschen Baubranche sind zunächst nur wenige große Unternehmen direkt betroffen. Die Vielzahl der kleineren Dienstleister in der Branche werden aber vermutlich einen zusätzlichen Informationsbedarf decken müssen.
Bei größeren Bauunternehmen ist neben der Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards die Integration der Vorgaben in bestehende Managementsysteme und Einkaufsprozesse sinnvoll. Kleinere Unternehmen, die als unmittelbare Zulieferer agieren, sollten in Kooperation mit ihren Auftraggebern insbesondere durch freiwillige Berichterstattung und Zertifizierung die Lieferkettentransparenz fördern. Um den kommenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten betroffene Unternehmen im Baugewerbe bereits jetzt entsprechende Vorbereitungen treffen. Mit einer möglichen Regulierung auf EU-Ebene gewinnt das Thema in Zukunft weiter an Bedeutung.