Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) der Europäischen Union soll insbesondere mittleren und kleinen Unternehmen dabei helfen, in ihren Betrieben ein systematisches Umweltmanagement einzuführen. Um Erfahrungen aus der Praxis mit einzubeziehen und die Umsetzung zu erleichtern, hat die EU-Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Anforderungen an die Berichterstattung in der Umwelterklärung gemäß Anhang IV der EMAS-Verordnung überarbeitet.
Am 09.01.2019 trat die Neufassung mit der Verordnung (EU) 2018/2026 in Kraft. Mit den aktuellen Änderungen haben EMAS-Organisationen mehr Möglichkeiten bei der Darstellung der Umweltleistung. Über bedeutende indirekte Umweltaspekte und -auswirkungen ist nun verstärkt zu berichten. Auch die Nutzung der EMAS-Umwelterklärung zum Beispiel für andere Berichtspflichten wird erleichtert.
Die überarbeitete Publikation des UGA „EMAS Novelle 2017/2019 – Die Änderungen im Überblick“, die in Kooperation mit dem Umweltbundesamt (UBA) entstanden ist, geht detaillierter auf die neuen Anforderungen ein. Umsetzungsbeispiele und eine Checkliste, die das Beratungsunternehmen Arqum GmbH im Auftrag des UBA erstellt hat, geben praktische Hinweise zur Umsetzung der neuen Änderungen.