Mit der neuen Energieeffizienzrichtlinie (EED) müssen die EU-Mitgliedstaaten den neuen Artikel 11 der überarbeiteten EED (früher Artikel 8) bis Oktober 2025 in nationales Recht umsetzen. Das Audit2Measure-Projekt bietet Einblicke und Leitlinien, wie nationale Entscheidungsträger*innen die Wirkung ihrer Auditsysteme auf Energiesparmaßnahmen (ESM) verbessern und über die europäischen Mindestanforderungen hinausgehen können. Es zeigt auch, wie die Europäische Kommission die Reduzierung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen in der Industrie unterstützen könnte.
Dieser Bericht enthält erste politische Empfehlungen, die zur Halbzeit des AUDIT2MEASURE-Projekts entwickelt wurden und am Ende der Umsetzungsphase aktualisiert werden sollen. Der Fokus liegt darauf, die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Artikel 11 „Energiemanagementsysteme und Energieaudits“ in nationales Recht zu unterstützen, um die Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen in Industrieunternehmen zu fördern. Das Dokument vergleicht zunächst Artikel 8 der alten EED mit Artikel 11 der neuen EED und hebt Synergien mit anderen EU-Politiken wie IED, E-PRTR und CSRD hervor. Es fasst die wichtigsten Ergebnisse des ersten Projektteils (WP2) zusammen, der den aktuellen Stand der nationalen Energieaudit-Gesetzgebungen in den 27 EU-Mitgliedstaaten, den Entscheidungsprozess von Unternehmen zur Energieeffizienz und die Hauptbarrieren für die Umsetzung von ESM untersucht. Die Ergebnisse des „Laboratoriums der Ideen“ (WP4) des AUDIT2MEASURE-Projekts, das Industrieunternehmen und Energieexpert*innen aus fünf Ländern einbezog, bestätigen diese Erkenntnisse. Hauptgründe für die Umsetzung von ESM sind die Senkung der Energiekosten, wobei Maßnahmen mit kurzen Amortisationszeiten bevorzugt werden. Die größten Hindernisse sind lange Amortisationszeiten und finanzielle Einschränkungen. Zudem zeigt sich, dass nationale Bewertungen der Auditsysteme die Einführung von Unterstützungsmaßnahmen beeinflussen.
Durch Interviews mit Expert*innen aus nationalen Energieagenturen und Ministerien der Projektländer wurden politische Maßnahmen und unterstützende Instrumente gesammelt, wie finanzielle Anreize in Griechenland, Umsetzungspflichten in den Niederlanden oder ehrgeizigere Energieschwellenwerte für die Auditpflicht in Deutschland. Die empfohlenen Maßnahmen auf nationaler Ebene umfassen Anreize, Regulierung, Unterstützung, Auditqualität und -kontrolle sowie Überwachungs- und Bewertungsmaßnahmen. Der Bericht gibt auch Empfehlungen, wie die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Wirksamkeit von Artikel 11 unterstützen könnte, etwa durch die Förderung nationaler Kontroll- und Überwachungssysteme, die Harmonisierung von Auditstandards und eine bessere Integration der EU-Vorschriften. Die endgültige Version dieses Berichts wird auf der AUDIT2MEASURE-Abschlusskonferenz vorgestellt, die für die zweite Hälfte des Jahres 2025 geplant ist.