Die Bundesregierung hat sich ambitionierte klima- und energiepolitische Ziele gesetzt. Als mittelfristige Ziele sollen beispielsweise jeweils bis 2020 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent, der Primärenergiebedarf gegenüber 2008 um 20 Prozent und der Stromverbrauch gegenüber 2008 um 10 Prozent reduziert werden. Die Energieproduktivität soll um mindestens 2,1 Prozent pro Jahr gesteigert werden. Zur Zielumsetzung der Stärkung der Energieeffizienz hat die Europäische Union die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Unter anderem sind alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese Vorgabe hat die Bundesregierung mit einer Änderung des EDL-G am 15. April 2015 in nationales Recht umgesetzt.
Gemeinsam mit dem Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES) hat adelphi im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Einsparwirkung der verpflichtenden Audits evaluiert. adelphi hat sich dabei insbesondere mit der Evaluierung des administrativen Vollzugs durch das BAFA und mit etwaigen Effekten der Auditpflicht auf den Markt für Energiedienstleistungen in Deutschland befasst. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs und einer Reihe persönlich durchgeführter Interviews mit den für die Energieaudits verantwortlichen BAFA-Mitarbeitern konnte adelphi Erkenntnisse zum Vollzug der Energieauditpflicht generieren.
Darüber hinaus waren die Stichprobe des BAFAs selbst sowie eine ausführliche Unternehmensbefragung von knapp 1.000 Unternehmen Gegenstand einer detaillierteren Analyse der Zielerreichung der Energieauditpflicht und ihrer verschiedenartigen Anwendung durch die Unternehmen. Die Analyse des Marktes für Energiedienstleistungen erfolgte durch Experteninterviews, die adelphi mit den wichtigsten Akteuren der Branche durchgeführt hat. Auf Basis der Erkenntnisse der durchgeführten Analysen, insbesondere auch aus den vielfältigen Kontakten zu Unternehmen, Verbänden und Dienstleistern, wurden abschließend Handlungsempfehlungen an die Politik erarbeitet, die für die folgende Auditperiode zu einer zielgerichteteren Umsetzung und einem höheren Zielerreichungsgrad führen können.