Nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens haben politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt mit der Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung ihrer nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) begonnen. Emissionshandelssysteme (EHS) werden zunehmend als eine solche Maßnahme zur kostengünstigen Reduzierung von Emissionen angewendet. Kommt es zu einer internationalen Verlinkung von EHS, können die Emissionshandelszertifikate der jeweiligen EHS auch in den verklinkten Systemen genutzt werden. Das wiederum kann sich auf das Emissionsniveau in den verknüpften Ländern auswirken. Damit stellt sich die wichtige Frage, ob und wie sich die Verknüpfung von EHS auf das Erreichen der NDCs auswirkt und ob bzw. wie die Länder diese Verknüpfungen im Rahmen des Pariser Abkommens berücksichtigen sollten.
Dieses Diskussionspapier untersucht daher, wie Länder die internationale Verlinkung von EHS im Rahmen des Pariser Abkommens und ihrer NDCs berücksichtigen könnten. Dabei werden vier Ansätze identifiziert wie die Emissionsverlagerungen zwischen den einzelnen Ländern, die bei der Verknüpfung von EHS entstehen können, quantifiziert werden können.
Auf dieser Grundlage ermittelt und diskutiert das Papier wichtige Auswirkungen für die Formulierung künftiger NDCs, um dadurch die Verknüpfung von EHS zu erleichtern. Eine wichtige Herausforderung dabei sind die inhärenten Unterschiede zwischen der Gestaltung von EHS und der Art der Ziele, Richtlinien und Maßnahmen, die in den bisherigen NDCs der Länder enthalten sind. Während z.B. EHS in der Regel eine Obergrenze festlegen, die in Form absoluter Treibhausgasemissionen über einen kontinuierlichen Zeitraum ausgedrückt wird, legen die NDCs oft Emissionsminderungsziele für ein einzelnes Jahr fest und enthalten oft auch andere Kennzahlen als Treibhausgasemissionen. Diese Unterschiede in Einklang zu bringen, ist von entscheidender Bedeutung, um die Verknüpfung von EHS im Rahmen des Pariser Abkommens gewährleisten zu können.