Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), Brandenburg
Im Juli 2009 wurde ein neues Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet, das zum 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Das Bundesnaturschutzgesetz 2010 (BNatSchG 2010) basiert auf einer neuen verfassungsrechtlichen Konzeption: Bisher erfolgte über den Bund nur die Rahmengesetzgebung, die wesentliche Ausgestaltung (Genehmigungsverfahren, Schutzgebietsausweisungen, Möglichkeit von behördlichen Ver- oder Geboten etc.) erfolgte über Landesgesetze.
Mit dem BNatSchG 2010 änderte sich dieser Grundansatz. Es legt Ausgestaltungsvorgaben fest, die bis dahin ausschließlich und teils durchaus unterschiedlich auf Landesebene geregelt worden waren. Die Bundesländer verfügten nur noch in einigen Bereichen über eine Abweichungskompetenz, die sie nun mittels neuer Landesnaturschutzgesetze ausüben können. Entsprechende Gesetze sind von verschiedenen Bundesländern schon verabschiedet worden. Das Land Brandenburg beabsichtigte, bis Ende 2011 ebenfalls ein solches Gesetz in Kraft treten zu lassen.
Das Vorhaben diente der wissenschaftlichen Zuarbeit bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs. Ferner unterstützte adelphi das Landesumweltministerium bei den notwendigen Ressortabstimmungen und der Begleitung des legislativen Verfahrens.