Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Das Verständnis, dass Unternehmen eine Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten entlang ihrer Wertschöpfungsketten tragen, hat sich über die letzten Jahre fest etabliert. Am 11. Juni 2021 hat die Bundesregierung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Das Gesetz, welches am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, schafft konkrete gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen, (potenziell) negative menschenrechtliche Auswirkungen entlang ihrer Lieferketten zu vermeiden, zu mindern und wiedergutzumachen. Neben der Achtung von Menschenrechten fordert das Gesetz auch den Schutz der Umwelt ein, sofern dieser in direktem Zusammenhang mit menschenrechtlichen Auswirkungen steht.
Das vorliegende Projekt knüpfte an dieses Verständnis an, indem menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken für fünf ausgewählte Rohstoffe vorgestellt und zueinander in Beziehung gesetzt wurden. Der Fokus auf Rohstoffe ist deshalb ein Schwerpunkt dieser Arbeit, weil ihr Abbau häufig mit spezifischen Risiken verbunden ist, die sowohl für alle produzierenden Unternehmen relevant sind, die den jeweiligen Rohstoff (weiter-)verarbeiten, als auch für Vertriebsunternehmen, die letztlich die fertigen Produkte auf den Markt bringen. Produktrisiken bis zur Ebene der Rohstoffgewinnung zurückzuverfolgen kann jedoch gerade für die Hersteller von Endprodukten und für Vertriebsunternehmen schwierig sein. Es ist daher sinnvoll, sich insgesamt einen Überblick über die mit der Rohstoffgewinnung verbundenen Risiken zu verschaffen.
Informationen zu umweltbezogenen und menschenrechtsbezogenen Risiken wurden im Rahmen des Vorhabens in einer Broschüre bereitgestellt. Die Broschüre hat für acht ausgewählte Rohstoffe die Risiken für negative menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen, die konkret mit der Gewinnung und teilweise auch der Weiterverarbeitung dieser Rohstoffe zusammenhängen, sichtbar gemacht, um sie dann sinnvoll zueinander in Beziehung zu setzen.