Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien bildet die Steigerung der Energieeffizienz die zweite tragende Säule der Energiewende. Ziel ist es, die Energieeffizienz auf EU-Ebene bis 2030 um mindestens 27 Prozent zu steigern.
Zur Umsetzung dieser Ziele hat die Europäische Union die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. In Art. 8 Abs. 4-7 ist geregelt, dass alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, verpflichtet sind, ein Energieaudit nach der europäischen Norm (DIN EN 16247-1) durchzuführen. Die sogenannte Energieauditverpflichtung wurde im Rahmen einer Novellierung des Energiedienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) am 15. April 2015 in nationales Recht umgesetzt.
Diese Verpflichtung ist auch Teil der energiepolitischen Instrumente, die im 2014 veröffentlichten „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) gebündelt sind. So verlangte auch die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung, dass alle Unternehmen, die laut EU-Definition nicht zu den KMUs gehören, bis zum 15. Dezember ein Energieaudit nach der Vorgehensweise der DIN EN 16247-1 durchgeführt haben müssen oder alternativ eine Zertifizierung eines Energiemanagementsystems (ISO50001 oder EMAS) bis Ende des Jahres 2016 nachweisen sollten.
Mit Hilfe von Energieaudits werden in Unternehmen mögliche Energieeinsparungs- und Substitutionsmaßnahmen zur Reduzierung des End- und Primärenergieverbrauchs aufgedeckt und bewertet. Die Umsetzung von vorgeschlagenen und im Auditbericht gelisteten Maßnahmen im Anschluss an das Audit ist nicht verpflichtend, aber für die Erreichung der genannten energie- und klimapolitischen Ziele von zentraler Bedeutung. Nach vier Jahren bedarf es einer weiteren Auditierung des Energieverbrauchs der Unternehmen.
Es wurde davon ausgegangen, dass durch das EDL-G bundesweit zwischen 50.000 und 65.000 Unternehmen verpflichtet waren, bis Ende 2015 ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem zu etablieren. In welchen Ausmaßen diese Systeme in den Unternehmen verbreitet und in welcher Form diese etabliert waren, war allerdings unklar. Weiterhin konnte nicht sicher festgestellt werden, inwiefern die Verpflichtung eine tatsächliche Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen bewirkt und welche zusätzlichen Energieeffizienz-Potenziale mit einer umfangreicheren Verbreitung des Energiemanagements erschlossen werden könnten.
Um hierzu konkretere Aussagen treffen zu können, beauftragte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) adelphi zusammen mit dem Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES) mit der Analyse der Entwicklung des Marktes und Zielerreichungskontrolle für gesetzlich verpflichtende Energieaudits seit Einführung der Auditpflicht für nicht-KMU. Durch eine gezielte Befragung der betroffenen Unternehmen sowie von Stakeholdern wurde die Wirkung der Energieauditverpflichtung auf die Zielsetzung des NAPE und auf die Entwicklung des Energiedienstleistungsmarktes untersucht.