
Welttag des Artenschutzes: Finanzierungsansätze für den Erhalt bedrohter Wildtierarten Zentralasiens
Kommentar von Anne Neumann, Christiane Röttger, Dr. Johannes Stahl
News vom 05. Dez. 2017
Allein auf nationaler Ebene lässt sich das Problem der globalen Plastikverschmutzung nicht lösen. Dabei ist es nicht zuletzt wirtschaftlich geboten, dass die Staatengemeinschaft einen völkerrechtlichen Vertrag für den Umgang mit Plastik verhandelt, zeigen Nils Simon und Maro Luisa Schulte in ihrer Studie „Stopping Global Plastic Pollution: The Case for an International Convention“, die jetzt auf der UNEA in aktualisierter Fassung veröffentlicht wurde. Wie sie dort aufgenommen wurde, erklärt Nils Simon im Interview.
Nils Simon: Plastik ist bereits auf den ersten beiden Umweltversammlungen 2014 und 2016 in Resolutionen behandelt worden. Auch für 2017 hatte Norwegen einen Entwurf eingebracht, den die Delegierten auf der UNEA3 kontrovers diskutierten. Besonders umstritten waren daran drei Dinge: (1) ob man langfristig den Eintrag von Plastikmüll in die Meere „eliminieren“ oder „minimieren“ will; (2) ob man die Fortschritte dabei mit konkreten Zielen festlegen und messbar machen will; (3) was genau das Mandat für eine Arbeitsgruppe sein sollte, die sich in den nächsten anderthalb Jahren mit einer Stärkung der internationalen Bemühungen zur Lösung des Problems beschäftigen soll.
Nils Simon: Besonders umstritten war letztlich, ob die Arbeitsgruppe den Weg für eine mögliche Plastik-Konvention bereiten könnte. Vor allem um die Bezeichnung und das Mandat dieser Arbeitsgruppe wurde intensiv gerungen. Staaten wie die USA und China, die ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen ablehnen oder es zumindest sehr skeptisch sehen, wollten die volle Kontrolle über die Zusammensetzung der Gruppe behalten und das Mandat möglichst eng fassen.
Andere, die einer Konvention deutlich positiver gegenüber eingestellt sind, wollten sicherstellen, dass die Arbeitsgruppe auch „rechtlich verbindliche Optionen“ ausführlich behandeln kann. Zwar muss die Resolution noch von der Versammlung formell angenommen werden, aber der fertig verhandelte Entwurf sieht nun vor, dass es eine etwas enger gefasste Expertengruppe sein soll (was den Zugang für die Zivilgesellschaft möglicherweise einschränkt), dafür aber Völkerrechtliche Optionen dezidiert behandelt werden sollen. Unter dem Strich ist das ein gutes Ergebnis, zumindest gemessen an dem, was vorab politisch durchsetzbar erschien.
Nils Simon: Die Expertengruppe wird sich ein bis zweimal treffen und muss einen Bericht zur UNEA4 im Frühjahr 2019 vorlegen. Je nachdem, wie die Diskussionen verlaufen und welche Schlussfolgerungen in dem Bericht getroffen werden, wird die kommende Umweltversammlung darauf reagieren müssen. Das beste Szenario wäre eine klare Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Plastik-Konvention, und UNEA4 würde dazu dann den Beschluss fassen.
Realistischer ist allerdings, dass die kommende Versammlung eine neue Arbeitsgruppe einrichtet, die sich dann ausschließlich mit den verschiedenen Möglichkeiten einer völkerrechtlichen Lösung befasst – zum Beispiel ein eigenständiges Abkommen etwa in Form einer Rahmenkonvention, die mit später dazukommenden Protokollen ausdifferenziert wird. Oder auch der Um- und Ausbau eines bestehenden Abkommens.
Die Zwischenzeit bietet der Zivilgesellschaft Gelegenheit, Lobbying für diese Idee zu betreiben – sowohl in der Expertengruppe als auch bei den Vereinten Nationen sowie gegenüber Regierungen von Ländern, die besonders vom Plastikmüll betroffen sind und die dringend stärkere und umfassendere Lösungen brauchen als die gegenwärtigen freiwilligen Aktionspläne und Partnerschaften.