
Nach der Hitze ist vor dem Arbeitskampf
Kommentar von Vivianne Rau
News vom 06. Aug. 2019
Die Bundesregierung prüft mithilfe eines Monitorings, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Rund 1800 Unternehmen haben Ende Juli 2019 einen Aufruf zur Teilnahme erhalten.
Inwieweit integrieren in Deutschland ansässige Unternehmen Menschenrechte in ihre Unternehmensprozesse? Das möchte die Bundesregierung mit dem Monitoring der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte herausfinden und hat Ende Juli 2019 1800 Unternehmen zur Teilnahme an einer umfassenden Umfrage aufgerufen.
adelphi unterstützt das Monitoring im Rahmen eines Konsortiums, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) koordiniert wird.
Das Monitorings zielt darauf ab, qualitative Aussagen zum Fortschritt, zu Herausforderungen und zum Aufwand für die Unternehmen zu erhalten. Außerdem können sie eine Umsetzungsplanung für das kommende Jahr zu den NAP-Anforderungen einreichen. Anfang 2021 soll die tatsächliche Umsetzung dieser Planung bei den Unternehmen geprüft werden.
Das Monitoring besteht aus drei Erhebungsphasen, je eine in den Jahren 2018, 2019 und 2020. Die erste Erhebungsphase im November 2018 lieferte bereits hilfreiche Erkenntnisse für die Vorbereitung und Weiterentwicklung der repräsentativen Erhebungsphase in 2019.
Alle Auskünfte der Unternehmen werden auf ihre Plausibilität hin mit Medien- und NRO-Berichten überprüft. Teilnehmende Unternehmen sind in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.