Die Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates ist ein wichtiges Instrument, um eine engere ökonomische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU zu erzielen.
Durch den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen wird die Lissabon-Strategie umgesetzt und ein einheitlicher Binnenmarkt befördert. Die im Dezember 2006 von der EU verabschiedete Richtlinie garantiert die freie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten durch Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind.
Diese, wie auch die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, machten Änderungen im deutschen Umweltrecht notwendig. Denn Umweltgutachter und Umweltsachverständige aus dem Ausland können so im Rahmen des freien Marktes auch in Deutschland tätig werden. Ein wichtiges Anliegen bei der Umsetzung in deutsches Recht bestand darin, weiterhin ein einheitlich hohes Niveau zu gewährleisten.
Insgesamt führte die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zur Änderung von neun verschiedenen Umweltgesetzen und zwölf Umweltverordnungen. adelphi übernahm in diesem Kontext die Beratung des Bundesumweltministeriums und lieferte zu verschiedenen Einzelfragen die rechtliche Expertise.