adelphi schärft seine Profile mit neuer Struktur
News vom 26. Jan. 2026
News vom 07. Apr. 2025
Das „Omnibus-Paket“ der EU-Kommission sieht umfassende Vereinfachungen der Nachhaltigkeits- und Berichtsanforderungen vor. Während einige diese Änderungen als entscheidend für die globale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen feiern, warnen andere vor einer möglichen Überdehnung und einer Schwächung der regulatorischen Wirksamkeit. In diesem Artikel geben adelphi-Expert*innen einen umfassenden Überblick über die vorgeschlagenen Reformen.
Das „Omnibus-Paket“ hat zum Ziel, bestehende EU-Regelungen des EU-Green Deals zu verfeinern und zu vereinfachen. Der Vorschlag adressiert zentrale Regelwerke wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die EU-Taxonomie Verordnung sowie den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Kohärenz zwischen den verschiedenen Regularien verbessern, den bürokratischen Aufwand – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kleinere Mid-Caps – reduzieren, die Anforderungen auf größere Unternehmen fokussieren und die Wirksamkeit zur Förderung nachhaltiger Praktiken erhöhen. Diese Maßnahmen gelten als entscheidend für die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Gleichzeitig gibt es die Kritik, dass die Änderungen zu weit gehen und die Wirksamkeit der Regulierung beeinträchtigen könnten.
In jedem Fall markiert das Omnibus-Paket einen entscheidenden Moment in der EU-Nachhaltigkeitspolitik, der die regulatorische Landschaft nachhaltig verändern dürfte. Dieser Artikel konzentriert sich auf die CSDDD sowie auf die vorgeschlagenen Änderungen zur Minderung von Menschenrechts- und Umweltrisiken in globalen Lieferketten.
Im Mai 2024 hat die Europäische Union die CSDDD verabschiedet und damit den ersten umfassenden sektorübergreifenden Rahmen für Sorgfaltspflichten innerhalb der EU geschaffen. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Mitarbeiter*innenzahl und Nettoumsatz erreichen, zu robusten Sorgfaltsmaßnahmen.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen sowohl in ihren eigenen Geschäftsaktivitäten als auch in ihren global verzweigten Lieferketten die Menschenrechte achten, die Umwelt schützen und den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens von 2015 entsprechen. Unternehmen sind verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette eine risikobasierte Sorgfaltspflicht umzusetzen. Um den Bedenken der Privatwirtschaft hinsichtlich der damit verbundenen regulatorischen Belastungen und der wahrgenommenen Komplexität der Vorgaben Rechnungen zu tragen, wurden Anstrengungen unternommen, die CSDDD-Anforderungen zu straffen und sie besser mit anderen Regelwerken in Einklang zu bringen.
Wesentliche Vorschläge zur Änderung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette im Rahmen des Omnibus-Pakets:
Wesentliche Vorschläge des ersten Omnibus-Pakets zur Änderung der Klima-Übergangspläne:
Wesentliche Vorschläge des ersten Omnibus-Pakets zur Änderung der zivilrechtlichen Haftungsregelung:
Das Omnibus-Paket hat in den europäischen Wirtschafts- und Nachhaltigkeitskreisen unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen und Spannungen zwischen wirtschaftlichen Prioritäten und Nachhaltigkeitsverpflichtungen offengelegt.
Einige Vertreter*innen der Industrie begrüßen die Vereinfachungen als dringend benötigte Entlastung von wachsenden regulatorischen Anforderungen – insbesondere für KMU. Sie argumentieren, dass diese Änderungen Wachstum und Innovation in der EU fördern könnten, indem sie die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften senken.
Gleichzeitig äußern Unternehmen, die bereits jetzt freiwillig hohe Nachhaltigkeitsstandards oder Teile der CSDDD-Anforderungen erfüllen, Bedenken. Sie befürchten, dass die Änderungen bestehende Nachhaltigkeitsprozesse beeinträchtigen und zu einer Fragmentierung der Berichtspflichten führen könnten. Dies könnte nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit am Markt schwächen, sondern auch das angestrebte „level playing field“ zwischen Unternehmen untergraben.
Viele zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Paket deutlich und warnen, dass es die Ziele des EU Green Deal gefährden könnte. Ihrer Ansicht nach handelt es sich weniger um eine Vereinfachung als vielmehr um eine faktische Deregulierung. Dies könnte zu regulatorischer Unsicherheit führen, Investitionen in Nachhaltigkeit verzögern und Unternehmen zwingen, sich in einem Flickenteppich aus Haftungsregeln in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zurechtzufinden.
Auch die Mitgliedstaaten sind in der Bewertung des Vorschlags gespalten. Ihre Positionen spiegeln oft nationale wirtschaftliche und umweltpolitische Prioritäten wider. Der Fast-Track-Ansatz der Kommission hat die Diskussionen zusätzlich befeuert. Der Gesetzgebungsprozess wird voraussichtlich intensive Verhandlungen erfordern, während die EU versucht, die gesamteuropäische wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und ihre umweltpolitische Führungsrolle in Einklang zu bringen.
Am 20. März 2025 forderte der Europäische Rat die EU-Institutionen auf, die Omnibus-Vereinfachungspakete zügig zu verabschieden und bat die Mitgesetzgeber, den Vorschlag bis Juni 2025 zu verabschieden.
Am 03. April 2025 hat das Europäische Parlament die „Stop-the-clock“-Richtlinie der EU-Kommission – einen Teil des ersten Omnibus-Pakets – gebilligt, die die Umsetzung zentraler Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten in Unternehmen verzögert. Diese Entscheidung erfolgte in einem beschleunigten Verfahren, bei dem das Parlament auf Ausschussberatungen verzichtete und den Vorschlag direkt in der Plenarsitzung abstimmte.
Wesentliche Änderungen durch die „Stop-the-clock“-Richtlinie:
Die „Stop-the-clock“-Richtlinie wartet nun auf die formelle Zustimmung des Rates der EU. Nach der Annahme wird sie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
In Kürze wird sich die Aufmerksamkeit auf einen weiteren Vorschlag des Omnibus-Pakets richten: die „Content Directive“. Diese soll substanzielle inhaltliche Änderungen an der CSRD und der CSDDD einführen. Ein Zeitplan für die Beratungen zu diesem Vorschlag wurde jedoch noch nicht festgelegt.