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News vom 04. Nov. 2020
Der Abschlussbericht des Monitorings zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde am 8. Oktober 2020 veröffentlicht. Es wurde überprüft, ob und inwieweit Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einhalten.
Der NAP will dafür sorgen, dass Unternehmen mit Sitz in Deutschland Verantwortung dafür übernehmen, dass die Menschenrechte geschützt und geachtet werden. In einer global vernetzten Wirtschaft bedeutet das, auch dafür Sorge zu tragen, dass bei Zulieferern und Abnehmern entsprechende Standards eingehalten werden. Nun wurde drei Jahre lang, in drei Phasen zwischen 2018 und 2020, erhoben, wie nah die Realität diesem Ziel bereits kommt. Der Abschlussbericht informiert über die Gesamtergebnisse der drei Erhebungsphasen und reflektiert die Analyse- und Bewertungskriterien sowie das methodische Vorgehen insgesamt. adelphi war als Konsortialmitglied an dem dreijährigen Vorhaben beteiligt.
Der Monitoringprozess verfolgte konkret das Ziel, die Vorgabe des NAP zu überprüfen, dass mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt umsetzen. Der Koalitionsvertrag, in dem dieses Ziel ausdrücklich verankert ist, sieht ferner vor, dass bei Nichterreichen des Ziels gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Unternehmen zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu bringen. Die Ergebnisse des Monitorings sind eindeutig: Deutlich unter 50 Prozent der relevanten Unternehmen kommen ihren Sorgfaltspflichten freiwillig nach.
Gemäß NAP umfasst die unternehmerische Sorgfaltspflicht fünf Kernelemente. Diese sind:
In der maßgeblichen repräsentativen Erhebung 2020 gelten lediglich 13 bis 17 Prozent als „Erfüller“, während 83 bis 87 Prozent als „Nicht-Erfüller“ gelten. Weniger als ein Prozent werden als „Unternehmen mit Umsetzungsplan“ eingeordnet, also Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Erhebung zwar noch nicht als „Erfüller“ gewertet werden, jedoch bereits einen plausiblen Plan vorlegen konnten, wie sie die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt bis Ende 2020 umsetzen wollen. Des Weiteren sind innerhalb der Gruppe „Nicht-Erfüller“ 10 bis 12 Prozent der Unternehmen „auf einem guten Weg“, die NAP-Anforderungen zu erfüllen. Das bedeutet, dass sie zwar noch nicht alle Anforderungskriterien erfüllen, aber bereits wichtige Unternehmenspraktiken eingeführt haben, um das zukünftig tun zu können.
In der explorativen Phase im Herbst 2018 wurden zunächst qualitative Interviews mit Vertreter/-innen von 30 Unternehmen sowie mit relevanten Stakeholdergruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft geführt. Diese explorative Erhebungsphase diente dazu, wichtige Erkenntnisse für die Gestaltung der repräsentativen Umfragen zu gewinnen.
Diese Umfragen begannen mit der ersten quantitativen Erhebung von August bis Oktober 2019, gefolgt von der finalen Erhebungsphase von März bis Mai 2020. Bereits die erste Erhebungsphase im Jahr 2019 hatte gezeigt, dass nur ein kleiner Anteil der Unternehmen die NAP-Anforderungen erfüllen (17 bis 19 Prozent – siehe Zwischenbericht über die Erhebungsphase 2019, Seite III ff.). Aufgrund der Kernfrage des Monitorings, nämlich ob im Jahr 2020 mindestens die Hälfte der in Deutschland ansässigen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, ist die letzte Erhebungsphase im Jahr 2020 von besonderer Bedeutung.
Die Unternehmensauskünfte wurden per Online-Fragebogen eingeholt. Um diesen zu gestalten, wurden zunächst die NAP-Kernelemente analysiert sowie die Interviewergebnisse aus der explorativen Phase berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wurden schließlich die Bewertungskriterien entwickelt. Eine detaillierte Beschreibung dazu findet sich im Zwischenbericht über die explorative Phase 2018 (Seite II).
Der Fragebogen war so gestaltet, dass Unternehmen die Möglichkeit hatten, zu begründen, warum sie von einzelnen Risiken nicht betroffen sind und folglich keine Sorgfaltsprozesse dafür einleiten müssen, oder warum es ihnen nicht möglich ist, bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Das Bewertungsteam hat diese Erklärungsoptionen (sogenannter „Comply-or-Explain-Mechanismus“) sorgfältig überprüft und berücksichtigt. Außerdem wurden die Unternehmensauskünfte insgesamt im Rahmen eines mehrstufigen Plausibilisierungsverfahrens geprüft. Unter anderem wurden Medienberichte konsultiert und branchentypische Menschenrechtsthemen recherchiert. Anschließend wurden die Angaben auf Widersprüche hin untersucht.
Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Abschlussbericht des NAP-Monitorings (2018-2020)
Ansprechpartner: weissadelphi [dot] de (Daniel Weiß)