Die fünfte Verhandlungsrunde zum globalen Plastikabkommen: Chancen und Hindernisse
News vom 19. Nov. 2024
News vom 29. März 2021
Nach einer erfolgreichen ersten Phase Ende letzten Jahres mit mehr als 250 Bewerbungen von Kommunen, lokalen Behörden und deren Zusammenschlüssen aus ganz Europa startet die European City Facility vom 29. März bis 31. Mai 2021 die zweite Bewerbungsphase mit erweiterten Mitteln.
Die European City Facility (EUCF) unterstützt europäische Kommunen und lokale Behörden, ihre Zusammenschlüsse sowie lokale staatliche Einheiten, die Kommunen/lokale Behörden zusammenfassen, bei der Entwicklung von Investitionskonzepten zur Mobilisierung von Finanzmitteln im Bereich der nachhaltigen Energie. Erfolgreiche Antragstellende erhalten finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses in Höhe von 60.000 Euro für die Durchführung von Aktivitäten, die für die Investitionskonzeptentwicklung notwendig sind, wie zum Beispiel Machbarkeitsstudien, technische Analysen, Finanzanalysen und weitere unterstützende Aufgaben. Darüber hinaus wird technische Unterstützung durch das EUCF-Team und die jeweiligen Länderexpert/-innen in den förderfähigen Ländern sowie durch Veranstaltungen zum Kapazitätsaufbau, Peer-to-Peer-Lernmöglichkeiten und Wissensprodukte angeboten. Zentrales Ziel der EUCF ist, eine umfangreiche Pipeline von Investitionsprojekten im Bereich nachhaltiger Energie durch Kommunen, lokale Behörden und lokale staatliche Einheiten zu entwickeln.
Viele Kommunen und lokale Behörden, Zusammenschlüsse und lokale staatliche Einheiten, die Kommunen/lokale Behörden zusammenfassen, haben ehrgeizige Klima- und Energiepläne entwickelt. Jedoch haben sie Schwierigkeiten, Zugang zu geeigneten Finanzmitteln zu erhalten. Finanzinstitutionen wiederum sind zunehmend an der Finanzierung nachhaltiger Energieprojekte interessiert, haben aber Probleme, Investitionsprojekte zu finden, die ihre Anforderungen erfüllen. Investitionskonzepte sollen dabei helfen, diese Lücke zu schließen.
Der Zweck eines Investitionskonzepts ist es, Investoren und Finanzinstitutionen auf einfache und schnelle Weise die notwendigen Vorabinformationen zur Beurteilung eines Investitionsprojekts bereitzustellen. Es wandelt Klima- und Energiepläne oder Teile davon in solide Investitionspakete um und erleichtert so den Zugang zu Finanzmitteln für Kommunen/lokale Behörden und lokale staatliche Einheiten. Das große Interesse an der ersten Bewerbungsrunde zeigt die Notwendigkeit der maßgeschneiderten, schnellen und vereinfachten technischen und finanziellen Unterstützung durch die EUCF. Weitere Informationen zu Investitionskonzepten sowie die Investitionskonzeptvorlage zum Download in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
Kommunen, lokale Behörden, deren Zusammenschlüsse und ab der zweiten Bewerbungsphase, lokale staatliche Einheiten, die Kommunen/lokale Behörden zusammenfassen, können sich bei der EUCF bewerben. Zusätzlich zu den EU-27-Mitgliedstaaten und Großbritannien sind nun auch die EWR-EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein in den geografischen Geltungsbereich der EUCF einbezogen. Antragsteller/-innen benötigen einen politisch genehmigten Klima- und Energieplan. Dazu zählen Aktionspläne (Sustainable Energy Action Plans – SEAPs und Sustainable Energy and Climate Action Plans – SECAPs), die im Rahmen des Konvents der Bürgermeister/-innen entwickelt wurden, oder ähnlich ambitionierte Pläne mit Klima- und Energiezielen zumindest für das Jahr 2020. Darüber hinaus muss die politische Unterstützung für die Entwicklung des Investitionskonzepts durch ein Unterstützungsschreiben nachgewiesen und dem EUCF-Monitoring-Zeitraum von zwei Jahren zugestimmt werden.
Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Schritten:
Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt durch einen einfachen, automatischen Fragebogen, der von den Antragstellenden direkt online beantwortet werden kann. Förderfähige Antragstellende können mit der Registrierung in der Online-Plattform fortfahren, wo sie das Antragsformular ausfüllen und die notwendigen Dokumente einreichen.
Die Online-Bewerbung für die zweite EUCF-Bewerbungsphase war vom 29. März 2021, 00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) bis zum 31. Mai 2021, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) geöffnet.
Nach Abschluss der Bewerbungsphase werden die Anträge von einem Evaluierungsteam bewertet. Die Anträge mit den besten Bewertungen werden ausgewählt und schließen die Fördervereinbarung ab, um die EUCF-Unterstützung zu erhalten. In der zweiten Bewerbungsphase stehen mehr Ressourcen zur Verfügung, um eine größere Anzahl von Begünstigten auszuwählen: 69 erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden gefördert.
Im Rahmen der EUCF finden insgesamt vier Bewerbungsphasen statt. Potenzielle Antragsteller/-innen und Interessent/-innen finden alle notwendigen Informationen zum Antragsverfahren auf der EUCF Website. Für spezifische Fragen kann der EUCF Helpdesk oder der/die jeweilige Länderexpert/-in kontaktiert werden.
Als Teil des EUCF-Teams ist adelphi für die Konzeption der Fazilität verantwortlich, einschließlich der Planung und Erstellung der Antrags-, Evaluierungs- und Investitionskonzeptprozesse. Dazu zählt auch die Entwicklung entsprechender Methoden, Materialien und Tools. Darüber hinaus ist adelphi für die Validierung der Investitionskonzepte und die Erstellung eines umfassenden Konzepts zum Monitoring und Wirkungsmessung der Fazilität verantwortlich. Gemeinsam mit den Partnern unterstützt adelphi die Antragstellenden und Begünstigen mit technischem und finanziellem Fachwissen und sorgt für einen reibungslosen täglichen Betrieb der EUCF.
adelphi freut sich über das große Interesse der europäischen Kommunen und hofft auf viele Bewerbungen in den kommenden Monaten der zweiten EUCF-Bewerbungsphase!
Ansprechpartnerin: schneideradelphi [dot] de (Madeline Schneider)