Die fünfte Verhandlungsrunde zum globalen Plastikabkommen: Chancen und Hindernisse
News vom 19. Nov. 2024
Insight von Daniel Weiß
Am 3. März 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz verabschiedet, am 11. Juni 2021 nahm das Parlament eine leicht veränderte Version an. Der Entwurf greift auf Beratungs- und Forschungsarbeiten zurück, mit denen adelphi den Prozess rund um unternehmerische Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten maßgeblich unterstützt hat. Auf diesen ersten wichtigen Schritt müssen nun weitere Maßnahmen folgen, um unternehmerische Sorgfaltspflichten wirksam und langfristig zu verankern.
Ende Februar kündigten Arbeitsminister Hubertus Heil, Entwicklungsminister Gerd Müller und Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Einigung über ein nationales Lieferkettengesetz an. Der entsprechende Entwurf für ein „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" wurde am 3. März vom Bundeskabinett verabschiedet. Am 11. Juni nahm der Bundestag den Entwurf in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung an.
Das Gesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden gelten und soll ab 2024 auf Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet werden. Betroffene Unternehmen werden verpflichtet, eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte zu verabschieden, eine Risikoanalyse durchzuführen, ein Risikomanagement inklusive Abhilfemaßnahmen sowie einen Beschwerdemechanismus einzurichten und öffentlich über die Maßnahmen zu berichten. Bei Verletzungen sind Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen vorgesehen. Das Gesetz fokussiert dabei auf die Geschäftsbeziehung eines Unternehmens mit seinen Direktlieferanten. Für mittelbare Zulieferer sieht die Gesetzesvorlage eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht vor.
Auf der Basis der vom Parlament verabschiedeten Fassung haben AFRY und adelphi nun ein Whitepaper vorgelegt, das auf die Lieferketten und wirtschaftlichen Vernetzungen der deutschen Baubranche eingeht. Darin werden die spezifischen Risiken dieses Sektor analysiert und der Handlungsbedarf für große Bauunternehmen, die unter die Vorgaben des Gesetzes fallen, ebenso aufgezeigt wie die kommenden Ansprüche an kleinere Dienstleister, die in Zukunft vor allem einen zusätzlichen Informationsbedarf decken müssen.
Die Branchenstudie „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten“, die adelphi gemeinsam mit EY im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt hat, ermittelt, welche menschenrechtlichen Risiken entlang den Wertschöpfungsketten von Branchen der deutschen Wirtschaft vorliegen. Darauf basierend erfolgt eine kriteriengeleitete Eingrenzung auf elf bedeutsame Fokusbranchen. Die Studie geht unter anderem auf den Grad der internationalen Verflechtung verschiedener deutscher Branchen ein und hat damit zur Einschätzung des Erfüllungsaufwands für die deutsche Wirtschaft durch das Lieferkettengesetz explizit beigetragen.
Zudem war adelphi als Konsortialmitglied an dem NAP-Monitoring beteiligt, in dessen Rahmen zwischen 2018 und 2020 erhoben wurde, inwieweit Unternehmen, die vom Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) betroffen sind, ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind. Der Abschlussbericht legte offen, dass 2020 nur 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen alle fünf NAP-Kernanforderungen umgesetzt hatten. Damit wurde der Zielwert von 50 Prozent Umsetzung deutlich verfehlt. Das Sorgfaltspflichtengesetz ist die im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Konsequenz aus diesem Ergebnis.
Mit dem Gesetzesentwurf werden erstmals unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für deutsche Unternehmen klar definiert und gesetzlich verpflichtend verankert. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu nachhaltigeren Lieferketten.
Wie geht es nun in den nächsten Monaten weiter?
Das Sorgfaltspflichtengesetz wurde noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Parallel dazu schreiten auf EU-Ebene Aktivitäten voran. Ende Januar hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments einen Initiativbericht veröffentlicht, der Kerninhalte eines möglichen europäischen Gesetzes darlegt. Das Plenum im EU-Parlament hat daraufhin am 10. März einen Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz beschlossen. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission ebenfalls für Juni 2021 einen eigenen Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz angekündigt. EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte im Frühjahr, dass dieser Vorschlag bei den Anforderungen an unternehmerische Sorgfalt über den deutschen Gesetzesentwurf hinausgehen soll. Er deutete unter anderem an, dass ein EU-Lieferkettengesetz alle Unternehmen betreffen soll, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden, und die gesamte Lieferkette einbeziehen soll. Zudem könnten bei Verstößen strafrechtliche Folgen eingeführt werden.
Beide Initiativen zeigen deutlich, dass die EU gewillt ist, weiter zu gehen als Deutschland. Und es zeigt, dass Unternehmen gut beraten sind, sich umfassend mit dem Thema der unternehmerischen Sorgfalt zu befassen und ihre gesamte Lieferkette zu verstehen und zu erfassen.
Damit die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten beitragen und damit Unternehmen unterstützt und befähigt werden, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, sollten aus unserer Sicht mehrere Punkte nun mitgedacht und umgesetzt werden.
Im Zuge der Umsetzung des Lieferkettengesetzes werden betroffene Unternehmen konkrete Anforderungen zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten an ihre Direktlieferanten stellen. Das wird in Deutschland auch viele kleinere Unternehmen betreffen. Diese dürfen nicht nur bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten mit gefordert werden, sondern müssen auch dementsprechende Unterstützung erhalten.
In diesem Zusammenhang hat adelphi im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) den Sorgfalts-Kompass entwickelt, der insbesondere kleineren Unternehmen praxisorientiert hilft, schrittweise das Konzept der unternehmerischen Sorgfalt umzusetzen.
Die Branchenstudie „Die Achtung von Menschenrechten entlang globaler Wertschöpfungsketten“ hebt zudem das Potenzial von Ansätzen auf Branchenebene hervor, in denen gezielt Unterstützungsmaßnahmen für die Umsetzung des Konzepts der unternehmerischen Sorgfalt entwickelt werden können. Um die wichtigsten Risiken für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette zu identifizieren, ist etwa eine Analyse von „Hotspots“ unumgänglich. Branchenverbände können Unternehmen und Lieferanten dabei durch gezielte, branchenspezifische Risikoanalysen und Maßnahmen unterstützen. Damit der Sorgfaltspflicht bei Hinweisen auf Missstände auch angemessen nachgekommen werden kann, müssen zudem reibungslose Informationsflüsse innerhalb der Lieferkette, zum Beispiel für Beschwerdemechanismen, eingerichtet werden. Auch hier kommt Brancheninitiativen eine zentrale Rolle zu: Sie können einheitliche Strategien für Beschwerden, Schulungsangebote und Plattformen zu Best-practice-Maßnahmen in ihrer Branche bereitstellen.
Der Entwurf zum Sorgfaltspflichtengesetz fokussiert vor allem den Schutz von Menschenrechten. Umweltthemen finden dann nur Erwähnung, wenn sie in direkter Verbindung mit der Einhaltung von Menschenrechten stehen.
Der „Umweltatlas Lieferketten“, den adelphi gemeinsam mit Systain Consulting im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erstellt hat, zeigt jedoch, dass Umweltauswirkungen zum größten Teil in der Lieferkette entstehen, von der Rohstoffgewinnung über die einzelnen Verarbeitungsstufen bis zu den direkten Lieferanten. Speziell den Klimawandel vorantreibende CO2-Emissionen werden größtenteils hier verursacht: Die Treibhausgasemissionen in der Lieferkette des Fahrzeugbaus, des Maschinenbaus und der Lebensmittelerzeugung sind um etwa das Zehnfache höher als an den unternehmenseigenen Standorten in Deutschland.
adelphi forscht daher derzeit im Auftrag des Bundesumweltministeriums gemeinsam mit Systain Consulting und Schweizer Legal in dem Projekt „Innovative Werkzeuge für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement in der Wertschöpfungskette“ dazu, wie auch umweltbezogene Sorgfaltsanforderungen durch ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen effektiv umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht dabei, Umwelt- und Menschenrechts-bezogene Nachhaltigkeitsaspekte gemeinsam zu denken und im Nachhaltigkeitsmanagement anzugehen.
Das gemeinsame Ziel der aktuellen Entwicklungen in Politik und Wirtschaft ist trotz unterschiedlicher Ansichten zur genauen Ausgestaltung klar: Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette fest in Unternehmensstrategien zu integrieren. adelphi wird diesen Prozess weiterhin durch Beratung und Forschung ebenso wie durch Kooperationen mit Verbänden und Unternehmen aktiv unterstützen.